Nutzungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen, zu denen Entrello Marketer Eventveranstaltern zur Verfügung steht. Zehn Minuten vor dem Abschluss gut investiert — und uns ist eine Frage jetzt lieber als eine Überraschung später.

Stand · 17. September 2026

Vertragliche Grundlagen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Verwendung von Entrello Marketer, der Event-Marketing-Software unter marketer.entrello.app. Die Software ist ein Produkt der Entrello Ticket & Service GmbH, Spengergasse 37, 1050 Wien, Österreich, im Folgenden "Provider" oder "entrello" genannt.

Marketer wird ausschließlich gegenüber Eventveranstaltern erbracht, im Folgenden "Veranstalter". Personen auf der Kontaktliste eines Veranstalters sind dessen eigene Kontakte; zwischen dem Provider und ihnen entsteht kein Vertragsverhältnis.

Der Provider behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen und die aktuellste Version einem Vertragsverhältnis zu Grunde zu legen. Bei Änderungen während eines laufenden Abos wird der Veranstalter rechtzeitig informiert; ein Widerspruchsrecht besteht binnen zwei Wochen und ist schriftlich auszuüben.

Registrierung und Schutz des Accounts

Der Veranstalter registriert sich auf marketer.entrello.app. Die Zugangsdaten sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren; bei Verdacht auf unbefugte Kenntnisnahme ist der Provider unverzüglich zu verständigen.

Der Veranstalter ist berechtigt, weitere Mitglieder der Firma oder Organisation zu seinem Organisations-Konto einzuladen und Zugriff zu gewähren. Er hat sicherzustellen, dass diese Personen mit derselben Sorgfalt vorgehen. Bleibt er auf einem Gerät angemeldet, das andere mitbenutzen, muss er für deren Handeln einstehen, soweit er dies zu vertreten hat.

Der Provider ist berechtigt, den Account oder Teile davon vorübergehend zu sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht vorliegen, wenn ein begründeter Verdacht besteht oder wenn ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Sperrung vorliegt — etwa der Verdacht auf Missbrauch der Versandinfrastruktur.

Leistungsumfang des Abos

Das Abo stellt eine gehostete Plattform für Publikums- und Kampagnenarbeit bereit. Sie umfasst:

  • Audience Builder — begleiteter Import, Tags, Notizen, Kontakthistorie und Segmente, die sich selbst aktuell halten.
  • Campaign Manager — E-Mail-, Facebook- und Instagram-Kampagnen mit Vorlagen, Planung und automatischen Erinnerungen.
  • Link Board — nachverfolgbare Links und QR-Codes mit selbst greifenden Promo-Codes.
  • Wallet & Push — Mitgliedskarten für Apple und Google Wallet sowie Push-Nachrichten darauf.
  • Insights — Auswertung dessen, was das Marketing tatsächlich gebracht hat.
  • Qualitätskontrollen, Sicherheitsupdates und Fehlerbehebungen; Rechnungen und Buchungszeilen.

Marketer läuft neben dem Ticketing, das der Veranstalter bereits einsetzt. Es verkauft selbst keine Tickets und ist an keinem Ticketkauf beteiligt. Nutzt der Veranstalter zusätzlich Entrello Ticketing, gelten dafür eigene Bedingungen.

Entrello kann Inhalt und Umfang der Vertragsleistungen jederzeit in einer für den Veranstalter zumutbaren Weise nach vorheriger Ankündigung ändern, erweitern oder einschränken — insbesondere wenn technische oder rechtliche Umstände es erfordern oder es der Funktionsfähigkeit der Software dient.

Pflichten des Veranstalters

Der Veranstalter hat die Vertragsdurchführung durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere hat er im Bereich seiner Betriebssphäre eigenverantwortlich und unentgeltlich alle Voraussetzungen zu schaffen und alle Dokumente und Informationen bereitzustellen, die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlich sind.

Die Kontaktliste

Der Veranstalter sichert zu, dass er für jeden Kontakt, den er in Marketer importiert oder damit synchronisiert, über eine Rechtsgrundlage nach der DSGVO verfügt, dass eine gesetzlich erforderliche Einwilligung wirksam eingeholt wurde und nachgewiesen werden kann und dass die Daten richtig und rechtmäßig gespeichert sind. Der Veranstalter ist für diese Daten der Verantwortliche, entrello ist Auftragsverarbeiter.

Der Veranstalter hat Widersprüche und Abmeldungen zu beachten, darf Marketer nicht für werbliche Nachrichten verwenden, für die das Gesetz eine Einwilligung verlangt, über die er nicht verfügt, und darf keine gekauften, ausgelesenen oder sonst rechtswidrig beschafften Listen importieren. Wiederholter Missbrauch der Versandinfrastruktur berechtigt zur Sperre.

Inhalte und Kanäle

Der Veranstalter garantiert dem Provider, keinen Content hochzuladen, dessen Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht verstößt oder Rechte Dritter verletzt. Ausdrücklich untersagt ist die Einstellung von rassistischen, pornographischen, menschenverachtenden, beleidigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträgen.

Bei Nutzung der Social-Media-Integration ist der Veranstalter allein verantwortlich für alle Inhalte, die über Marketer auf seinen Kanälen veröffentlicht werden. Er muss über eigene, ordnungsgemäß eingerichtete Konten verfügen und die erforderlichen Zugriffsrechte gewähren. Entrello haftet nicht für Sperrungen, Einschränkungen oder sonstige Maßnahmen durch Meta oder andere Plattformbetreiber.

Bei der Nutzung von Promo-Codes und Rabattaktionen trägt der Veranstalter das volle wirtschaftliche Risiko, ist selbst für den Schutz vor Missbrauch verantwortlich und hat geeignete Maßnahmen zu treffen — etwa Nutzungsbeschränkungen und zeitliche Limitierungen.

Entgelte, Abrechnung und Testphase

Marketer beginnt mit 30 Tagen Testphase, in denen alle Funktionen freigeschaltet sind. Während der Testphase wird nichts verrechnet, und für den Start ist keine Zahlungskarte nötig. Das Abo beginnt, wenn die Testphase endet und der Veranstalter einen Tarif wählt.

Den Preis bestimmen zwei Zahlen: wie viele Kontakte der Veranstalter hält und wie viele E-Mails er im Monat versendet. Der Einstiegstarif liegt bei 79 € pro Monat für 1.000 Kontakte und 5.000 E-Mails; darüber werden die beiden Zahlen mit dem Veranstalter vereinbart. Jeder Tarif enthält alle Funktionen, und abgemeldete Kontakte zählen nicht mehr mit.

Abos werden monatlich oder jährlich im Voraus verrechnet und verlängern sich automatisch um die jeweilige Laufzeit; die jährliche Abrechnung ist gegenüber der monatlichen vergünstigt. Sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise bezeichnet, verstehen sich alle Preise in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Veranstalter kann jederzeit in einen höheren oder niedrigeren Tarif wechseln; der Wechsel wird über die laufende Periode aliquotiert. Eine Kündigung ist mit einem Monat Frist möglich — über die Accounteinstellungen oder per E-Mail an support@entrello.app.

Der Provider kann die Abopreise mit einer Frist von 30 Tagen anpassen. Bei einer Preiserhöhung steht dem Veranstalter ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens zu.

Datenschutz

Wie entrello mit personenbezogenen Daten umgeht, steht in der Datenschutzerklärung, die Bestandteil dieser AGB ist.

Für die Kontaktdaten, die der Veranstalter in Marketer einbringt, ist der Veranstalter Verantwortlicher und entrello Auftragsverarbeiter. Dieses Verhältnis regelt ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der auf Anfrage bereitgestellt wird. Die Daten liegen auf Servern innerhalb der EU.

Die Kontaktdaten des Veranstalters bleiben die des Veranstalters. Sie können jederzeit vollständig in einem gängigen Format exportiert werden — unabhängig davon, ob das Abo fortgeführt wird.

Gewährleistung und Haftung

Die Software wird im Ist-Zustand (as is) gemäß dem aktuellen Stand der Technik und je nach Verfügbarkeit (as available) bereitgestellt. Die Nutzung erfolgt auf Gefahr und Kosten des Veranstalters. Entrello übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Software für die vom Veranstalter beabsichtigten Zwecke verwendet werden kann oder für den Eintritt eines gewissen Erfolges. Für unentgeltliche Leistungen, die Testphase eingeschlossen, besteht keine Gewährleistungsverpflichtung.

Die Haftung von entrello und die seiner Organe, Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

Entrello übernimmt keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Folgeschäden und vergleichbare Schäden sowie immaterielle Schäden welcher Art auch immer.

Der Provider erbringt sämtliche Vertragsleistungen nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Entrello leistet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall Gewähr. Die Verfügbarkeit hängt zum Teil von dritten Netzbetreibern ab; der Provider übernimmt keine Verpflichtung, die Leistungen unterbrechungsfrei und jederzeit online abrufbar zu halten.

Aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen an den Anlagen des Providers oder wegen Wartungsarbeiten kann es zu kurzfristigen Beschränkungen der Vertragsleistungen kommen.

Ob eine E-Mail ankommt und wie weit ein Social-Media-Beitrag trägt, entscheiden empfangende Mailserver, Spamfilter und Plattformbetreiber. Entrello haftet nicht für Nachrichten, die ein Dritter filtert, verzögert, drosselt oder abweist, und nicht für Reichweite, die eine Plattform nicht gewährt.

Soweit der Provider mit Links den Zugang zu Online-Services dritter Personen ermöglicht, ist er für die dort enthaltenen fremden Inhalte nicht verantwortlich und macht sie sich nicht zu Eigen. Verweisen Links auf rechtswidrige Inhalte, bitten wir um Meldung an support@entrello.app.

Geistiges Eigentum

Der Veranstalter erhält von entrello nach Maßgabe des jeweiligen Vertrages das entgeltliche, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht sub-lizenzierbare sowie sachlich und zeitlich begrenzte Recht zur Nutzung der Software. Klarstellend wird festgehalten, dass der Quellcode der Software nicht Gegenstand dieses Nutzungsrechts ist.

Alle Urheberrechte und das gesamte geistige Eigentum an der Software und den vertraglich vereinbarten Leistungen liegen derzeit und künftig uneingeschränkt bei entrello oder ihren Lizenzgebern. Alle Spezifikationen, Weiterentwicklungen und Anpassungen der Software oder darauf basierender Programme, die aufgrund des Vertragsverhältnisses mit dem Veranstalter entstehen, gehen mit ihrem Entstehen in das geistige Eigentum von entrello oder ihrer Lizenzgeber über.

Laufzeit und Kündigung

Der Vertrag zur Accountnutzung läuft auf unbestimmte Zeit. Sofern kein separater Vertrag etwas anderes vorsieht, kann der Veranstalter mit einer Frist von einem Monat kündigen — durch Löschung des Accounts oder per E-Mail an support@entrello.app.

Entrello kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen kündigen, insbesondere wenn der Account länger als ein Jahr nicht mehr genutzt wurde. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bzw. bei Verstoß gegen geltendes Recht oder diese AGB bleibt unberührt.

Der Veranstalter sollte seine Kontaktdaten exportieren, bevor der Account geschlossen wird; auf Anfrage halten wir den Export danach noch für einen angemessenen Zeitraum bereit. Aufzeichnungen, zu deren Aufbewahrung wir gesetzlich verpflichtet sind, bewahren wir so lange auf, wie diese Pflicht besteht, und zu keinem anderen Zweck.

Änderungen dieser AGB

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis. Die Versendung per E-Mail entspricht der Schriftform, ebenso das Klicken auf einen entsprechenden Button. Bei Änderungen während eines laufenden Vertragsverhältnisses wird der Veranstalter rechtzeitig informiert und hat ein Widerspruchsrecht binnen zwei Wochen.

Schlussbestimmungen

Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist 1050 Wien, Österreich.

Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.

Fragen

Etwas hier, das du erklärt haben möchtest?

AGB sind auf Genauigkeit geschrieben, nicht auf Freundlichkeit — und genau ist nicht immer verständlich. Wenn dir eine Klausel wichtig ist und sich sperrig liest, frag uns, was sie bedeutet, bevor du abschließt.